Farbdoppleruntersuchungen

  • Farbdoppleruntersuchung der Halsgefäße
    Bei der Farbdoppleruntersuchung der Halsgefäße handelt es sich um eine Ultraschalluntersuchung der hirnversorgenden arteriellen Halsgefäße (Carotiden und Vertebralarterien). Vorteile sind eine kurze, schmerzfreie Untersuchungsdauer sowie eine hohe Aussagekraft. Da ein Teil der Schlaganfälle durch einen Verschluss der Halsschlagadern verursacht wird, lässt sich durch die Untersuchung eine Gefährdungsabschätzung durchführen. Wegen des gleichzeitigen Auftretens (Komorbidität) der Halsschlagaderverkalkung mit der Koronaren Herzkrankheit (KHK) dient die Untersuchung auch dazu, einen Eindruck vom Zustand des gesamten Gefäßsystems zu erhalten. So kann eine frühzeitige Prävention initiiert werden.

    Da es Hausärzten nicht gestattet ist, diese Untersuchung gegenüber der Krankenkasse abzurechnen, stellen wir gesetzlich krankenversicherten Patienten, bei denen die Untersuchung durchgeführt werden soll, eine Überweisung zum niedergelassenen Neurologen oder Kardiologen aus. Alternativ kann die Untersuchung als Selbstzahlerleistung bei uns durchgeführt werden.
  • Farbdoppleruntersuchung der Beinarterien
    Patienten mit Diabetes und/oder Bluthochdruck, Nikotinkonsum, Übergewicht, erhöhten Blutfetten und familiären Vorbelastungen besitzen ein erhöhtes Risiko, Verkalkungen an den arteriellen Beingefäßen auszubilden. Im fortgeschrittenem Stadium entsteht dann die sogenannte “Schaufensterkrankheit”. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass die Betroffenen Schmerzen in den Beinen nach dem Gehen einer bestimmten Wegstrecke verspüren. Diese Schmerzen verschwinden, wenn der Patient stehenbleibt.

    Bei Verdacht auf eine Durchblutungsstörung der Beinarterien (pAVK = periphere arterielle Verschlusskrankheit) ist die Farbdoppleruntersuchung zunächst die Methode der Wahl.

    Ähnlich wie bei der Untersuchung der Halsgefäße können Kalkplaques und Einengungen dargestellt werden. Dies ist für die weitere Planung einer Therapie unerlässlich. Da es Hausärzten nicht gestattet ist, diese Untersuchung gegenüber der Krankenkasse abzurechnen, stellen wir gesetzlich krankenversicherten Patienten, bei denen die Untersuchung durchgeführt werden soll, eine Überweisung zum niedergelassenen Angiologen aus. Alternativ kann die Untersuchung als Selbstzahlerleistung bei uns durchgeführt werden.

Hausarztpraxis

Dr. med. Christian Scherer
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